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Dokument-ID: 258784

Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

Konzernvertretung

Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kennt keinen eigenen Konzernbetriebsrat. Für Konzerne besteht jedoch die Möglichkeit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzern. Dieser kommen Informations- und Beratungsrechte in Konzernangelegenheiten zu. Sind in mehr als einem Konzernunternehmen Betriebsräte tätig, kann eine Konzernvertretung errichtet werden, dem Informations- und Beratungsrechte hinsichtlich der Konzernpolitik gegenüber der Konzernleitung zukommen.

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