Ihre Suche nach Kündigungsentschädigung lieferte 125 Ergebnisse.

Dokument-ID: 270683

WEKA (aga) | News | 21.12.2020

Die wichtigsten Werte in der Sozialversicherung für 2021

Für das Kalenderjahr 2021 werden folgende nachstehende Werte für Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbemessungsgrundlage gelten. Dies wurde in BGBl. II Nr. 576/2020 kundgemacht.

Sozialversicherung: Die geplanten SV-Werte für 2021

SV-Werte | Vergleich 2020/2021

 

Wert 2020

Wert 2021

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

460,66

475,86

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

690,99

713,79

Höchstbeitragsgrundlage täglich

179,00

185,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.370,00

5.550,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für Freie DN ohne Sonderzahlungen; GSVG, BSVG

6.265,00

6.475,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen

10.740,00

11.100,00

Die Aufwertungszahl soll 2021 1,033 betragen.

Die Änderungen wurden in BGBl II Nr 576/2020 kundgemacht.