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Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Freier Dienstvertrag – ohne Befristung
Muster eines freien Dienstvertrages ohne Befristung mit ausführlichen Erläuterungen. Für freie Dienstverträge gilt mangels anwendbarer arbeitsrechtlicher Bestimmungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498898 -
Geringfügige Beschäftigung – Dienstvertrag für Beschäftigung von mindestens einem Monat oder auf unbestimmte Zeit
Muster eines Dienstvertrages für geringfügig Beschäftigte. Das Dienstverhältnis wird für mindestens ein Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Mit ausführlichen arbeitsrechtlichen Erläuterungen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561731 -
Merkmale eines Lehrverhältnisses
Lehrlinge werden aufgrund eines Lehrvertrages in einem Lehrberuf von einem Lehrberechtigten ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246090 -
Auflösung eines Lehrvertrages
Beim Lehrverhältnis handelt es sich um ein befristetes Ausbildungsverhältnis, das mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit automatisch endet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246177 -
Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245356 -
Freier Dienstvertrag – mit Befristung
Muster eines befristeten freien Dienstvertrages mit ausführlichen Anmerkungen. Das freie Dienstverhältnis endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Auflösungserklärung bedarf.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 498776 -
Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte
Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629 -
Geschäftsführer aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Beurteilung des Geschäftsführers als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder Werkvertrags- (Auftrag-)nehmer hängt unter anderem von den gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten abPetra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260662