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Ihre Suche nach betriebsrat lieferte 19 Ergebnisse.
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Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in nachfolgendem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Betriebsvereinbarung
Das ArbVG sieht verschiedene Formen von Betriebsvereinbarungen vor, die sich hinsichtlich der Art des Zustandekommens, der alternativen Regelbarkeit oder Nichtregelbarkeit des Sachverhalts, der Änderung sowie der Beendigung unterscheiden.Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293302 -
Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Beendigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Es ist zulässig, eine Homeoffice-Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1164207 -
Kurzarbeit
Gesetzliche Regelungen für Kurzarbeit finden sich in den §§ 37b, 37c AMSG. Nähere Ausführungsbestimmungen sind in der Kurzarbeits-Richtlinie des AMS enthalten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060762 -
Versetzung
§ 101 ArbVG definiert eine Versetzung als die (mindestens 13 Wochen dauernde) Einreihung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031821 -
Disziplinarverfahren
Gem § 102 ArbVG ist die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme im Einzelfall nur zulässig, wenn sie in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG vorgesehen ist.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031824 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Weisung
Bei der Weisung handelt es sich um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung des Arbeitgebers, die dazu dient, die Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers zu konkretisieren.Astrid Maitz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247572 -
Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1052044 -
Lohnkonto – Daten und Unterlagen
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Jene Daten, die in das Lohnkonto einzutragen sind, sind in § 76 Abs 1 EStG in der Lohnkontenverordnung geregelt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250899 -
Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit
Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218 -
Kollektivvertrag und Entgelt
In diesem Beitrag finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen.Diana Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987523 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Homeoffice
Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784