Ihre Suche nach betriebsvereinbarung lieferte 316 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Suchergebnis filtern

  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 1095782

Stefan Steinkogler - Markus Reinfeld - Sophie Rendl | Muster | Vertragsmuster

BYOD

abgeschlossen zwischen der Geschäftsführung der Firma … und dem Betriebsrat der Firma …

Präambel

Im Regelfall werden für den dienstlichen Gebrauch auch dienstliche (IT-)Geräte verwendet. Aus praktischen Gesichtspunkten haben viele Mitarbeiter jedoch den Wunsch, private Hardware, insbesondere wie Smartphones, Tablets oder Laptops, auch für dienstliche Zwecke zu verwenden. Soll die Verwendung privater Hardware für dienstliche Zwecke zugelassen werden, bedarf es der Erfüllung der in dieser Vereinbarung genannten Voraussetzungen. Da die Nutzung privater Hardware zu dienstlichen Zwecken ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für jedes Unternehmen darstellt, ist die Einhaltung der folgenden Bestimmungen unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop