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Ihre Suche nach entlassung lieferte 77 Ergebnisse.
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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung
Ein Arbeitgeber ist zur Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung berechtigt, dh wenn der Arbeitnehmer „ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Arbeitsleistung unterlässt“.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258526 -
Entlassung wegen Alkoholkonsums
Ausführungen zu Alkoholkonsum als Entlassungsgrund bei Arbeitern wie Angestellten: wann darf ein Dienstnehmer aufgrund von Alkoholvergehen entlassen werden und wann nicht (mehr)?Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244405 -
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit
Der folgende Beitrag handelt von der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und den erforderlichen Voraussetzungen dafür, dass der Arbeitgeber diesen Entlassungsgrund geltend machen kann.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254123 -
Entlassung wegen konkurrenzierender Nebentätigkeit (Angestellte)
Ein Dienstgeber ist zB zur Entlassung berechtigt, wenn ein Angestellter ohne Einwilligung seines Dienstgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246210 -
Entlassung wegen Pflichtverletzung, Missachtung von Anweisungen
Verweigert also ein Arbeitnehmer nachhaltig eine Pflicht (etwa, eine bestimmte Arbeit auszuführen), so kann er entlassen werden, auch wenn er sich erstmalig so verhält.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246022 -
Entlassung wegen strafbarer Handlungen, Vertrauensunwürdigkeit (Arbeiter)
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeiter wegen strafbarer Handlungen oder anderen Handlungen, durch die die Vertrauenswürdigkeit des Arbeiters verwirkt worden ist, entlassen.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253031 -
Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzungen
Begeht ein Arbeitnehmer eine erhebliche Ehrverletzung, so kann das zur Entlassung berechtigen. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249131 -
Entlassung wegen Betreibens von Nebengeschäften (Arbeiter)
Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung bei der Arbeit abträgliches Nebengeschäft betreibt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246117 -
Entlassung im Krankenstand
Unterlassung der Arbeitsleistung kann ein Entlassungsgrund sein, wenn sie ungerechtfertigt ist. Ein Beitrag zur Entlassung im Krankenstand in Bezug auf Melde-, Nachweispflicht etc.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251874 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Entlassung wegen Tätlichkeiten
Tätlichkeiten gegen den Dienstgeber stellen einen Entlassungsgrund dar, auch dann wenn sich die Tätlichkeiten außerhalb der dienstlichen Sphäre abgespielt haben.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259162 -
Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon
Die Privatnutzung von Internet, E-Mail-Zugang und Telefon am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Diese kann durch Betriebsvereinbarung, Vereinbarung im Dienstvertrag oder ausdrückliche Weisung eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252887 -
Entlassung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Entlassungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258067 -
Entlassung wegen Untreue, ungerechtfertigter Vorteilsannahme (Angestellte)
Der Tatbestand der Untreue ist dann verwirklicht, wenn der Dienstnehmer vorsätzlich und pflichtwidrig gegen die Interessen des Dienstgebers verstößt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253491 -
Entlassung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248063 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Entlassung von Lehrlingen
Lehrlinge genießen keinen besonderen Entlassungsschutz. Sie können entlassen werden, wenn einer der in § 15 Abs 3 BAG genannten Auflösungsgründe vorliegt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251663 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (Angestellte)
Durch das Setzen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen kann der Angestellte den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit begründen. Erfahren Sie hier, welche Verhaltensweisen unter diesen Begriff fallen.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258069 -
Verwarnung
Mit der „schlichten Verwarnung“ kann der Dienstgeber auf ein Fehlverhalten des Dienstnehmers aufmerksam machen. Wurde für ein Verhalten bereits eine Verwarnung ausgesprochen, kann der Dienstnehmer aus demselben Grund nicht mehr entlassen werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 654985 -
Entlassung: Grundlagen
Allgemeine Grundsätze der Entlassung, insbesondere Gründe, Unverzüglichkeit und Bedingungsfeindlichkeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251009 -
Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz
Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112 -
Entlassung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildiener unterliegen einem besonderen Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist ausschließlich mit gerichtlicher Zustimmung des ASG möglichMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243052 -
Mitwirkung des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten
Dem Betriebsrat kommen gegenüber dem Betriebsinhaber Informations- und Beratungsrechte und das Recht zur Intervention in Hinblick auf die Einstellung von Arbeitnehmern zu.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272297