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  • Dienstfreistellungen x
  • Praxiswissen x
  • Jedes Datum
  • Papamonat

    Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.
    Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627
  • Familienhospizkarenz

    Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235