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Dokument-ID: 243774

WEKA (red) - Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Arbeitszeitübertretung

Höchstgrenzen der Gesamtarbeitszeit

Die Gesamtarbeitszeit umfasst die Normalarbeitszeit inklusive der Überstunden. Es sind bestimmte Höchstgrenzen dieser Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben. § 9 AZG bestimmt, dass die Tagesarbeitszeit 10 Stunden und die Wochenarbeitszeit 50 Stunden nicht überschreiten darf. Diese Maximalgrenzen dürfen auch beim Zusammentreffen einer Verlängerung der Normalarbeitszeit mit einer anderen Verteilung der Normalarbeitszeit nicht überschritten werden. Ausnahmen sind im § 9 Abs 2–4 AZG bestimmt.

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