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Ihre Suche nach kündigung mütter lieferte 23 Ergebnisse.
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Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Kündigung – Stellungnahme des Betriebsrates
Dieses Muster dient als Vorlage eines Schreibens des Betriebsrates bezugnehmend auf eine beabsichtigte Kündigung eines Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970373 -
Kündigung während der Karenz?
Sowohl Mütter als auch Väter genießen während der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung dennoch gesetzlich erlaubt.WEKA (bli) | News | 02.12.2011 | Dokument-ID: 330870 -
Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz
Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068 -
Betriebsvereinbarung – Sozialplan
Vertragsmuster zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan. Dieser ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern durch Betriebsänderungen entstehen.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 655694 -
Betriebsvereinbarung – Sozialplan
Vertragsmuster zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan. Dieser ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern durch Betriebsänderungen entstehen.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 561900 -
Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2022/2023
Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2022 und den Jahreswechsel. Was muss dabei beachtet werden? Welche speziellen Regelungen gelten für werdende und stillende Mütter und Jugendliche?WEKA (bli) | News | 20.09.2022 | Dokument-ID: 1122611 -
Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2021/2022
Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2021 und den Jahreswechsel. Was muss dabei beachtet werden? Welche speziellen Regelungen gelten für werdende und stillende Mütter und Jugendliche?WEKA (bli) | News | 23.09.2021 | Dokument-ID: 959583 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Telearbeit (Homeoffice)
Da Telearbeit in Österreich bisher gesetzlich nicht geregelt ist, bedarf diese im Einzelnen stets der vertraglichen Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1009904 -
Kündigungsmöglichkeiten bei Insolvenz – was muss beachtet werden?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Insolvenzverwalter sind zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt. Besteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Arbeitnehmer?WEKA (bli) | News | 21.09.2012 | Dokument-ID: 472041 -
Besondere Austrittsarten
Unter die besonderen Austrittsarten fällt zB der Mutterschaftsaustritt. Mütter können nach der Geburt eines Kindes innerhalb der Schutzfrist oder spätestens drei Monate vor Ende des Karenzurlaubes aus dem Arbeitsverhältnis austreten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257191 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses
Musterschreiben zur einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren übereinstimmend, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780544 -
Formerfordernisse bei einvernehmlicher Auflösung
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geben Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmende Willenserklärungen ab, wonach das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246832 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Elternteilzeitvereinbarungen im Sinne des Unternehmens abschließen
Karenz und Elternteilzeit werfen in der Praxis viele Fragen auf. Die Rechtssituation, die Neuerungen 2016 /2017, aktuelle Judikatur sowie viele praktische Lösungsansätze bietet das WEKA-Seminar mit der Arbeitsrechtsexpertin Dr. Melanie Haberer.WEKA (kp) | News | 24.01.2017 | Dokument-ID: 890704 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Dienstfreistellung für COVID-19-Risikogruppen: Auch für Schwangere gültig?
Die Freistellung von COVID-19-Risikogruppen wurde erneut verlängert. Wie lang gilt sie und welche neuen Regelungen sind durch eine neue Novelle des Mutterschutzgesetzes für Schwangere in Kraft?Andreas Gerhartl - WEKA (red) | News | 07.01.2021 | Dokument-ID: 1080628 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756