Ihre Suche nach kündigung lieferte 1 Ergebnis.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (557) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (557) anzeigen
  • Dienstverhinderungen x
  • Alle Kategorien
  • älter als 1 Jahr x
Dokument-ID: 258336

Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer

Karenzurlaub

Anspruch auf Karenzurlaub nach dem MSchG bzw VKG bis zum 2. Geburtstag des Kindes haben ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, HeimarbeiterInnen etc Karenz kann entweder ausschließlich von einem Elternteil oder von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden, wobei der Elternteil im gemeinsamen Haushalt des Kindes leben muss, für welches er Karenzurlaub beansprucht.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Arbeitsrecht online in unserem Shop! Zum Shop