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Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Ausbildungskosten und Rückersatz
Bezüglich Ausbildungskosten ist insbesondere relevant, in welchem Ausmaß sie vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden können.Diana Holzinger - Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987595 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Beendigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Es ist zulässig, eine Homeoffice-Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1164207 -
Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
Überstundenvergütung und Überstundenpauschale
Von Überstundenarbeit spricht man, wenn entweder die im Arbeitszeitgesetz vorgesehene wöchentliche Normalarbeitszeit oder die sich aus ihr ergebende, eingeteilte tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird.WEKA (red) - Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258610