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Diana Holzinger - Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

Ausbildungskosten und Rückersatz

Definition

Ausbildungskosten sind die vom Arbeitgeber tatsächlich aufgewendeten Kosten für jene erfolgreich absolvierte Ausbildung, die dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt, die dieser auch bei anderen Arbeitgebern verwerten kann. Einschulungskosten sind keine Ausbildungskosten (§ 2d Abs 1 AVRAG).

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