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Kündigungsfristen und -termine
DEMOMusterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Kündigungsfristen und -termine.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987517 -
Erkrankung im Urlaub
Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243049 -
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942 -
Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung ist eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Für ihre Berechnung sind der laufende Bezug und die anteiligen Sonderzahlungen heranzuziehen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242867 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107 -
Urlaubsablöse
Urlaubsablösen bedeuten die Ablösung eines offenen Urlaubsanspruchs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaubsablösen sind unzulässig, weil sie dem Erholungszeck des Urlaubs zuwiderlaufen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257972 -
Aliquotierung von Sonderzahlungen
Da Sonderzahlungen für ein Kalenderjahr zustehen, werden, wenn ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr nicht ganzjährig beschäftigt ist, die Sonderzahlungen anteilsmäßig zur tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.Cornelia Schweiger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252833 -
Anrechnung von Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025 -
Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehmliche Auflösung
Als Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehml Auflösung kommen Entgelt und Sonderzahlungen, Abfertigung (alt/neu), Urlaubsersatzleistung, Ausbildungskostenrückersatz, Postensuchtage, Dienstzeugnis und eine Abgangsentschädigung in Betracht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241844 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung
Ein Arbeitgeber ist zur Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung berechtigt, dh wenn der Arbeitnehmer „ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Arbeitsleistung unterlässt“.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258526 -
Berechnung der Abfertigung alt
Gewinnbeteiligungen und Erfolgsprämien sind, wenn sie regelmäßig erbracht werden, in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252473 -
Ansprüche bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wie bei der Beendigung jedes anderen Arbeitsverhältnisses hat auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, Anspruch auf Entgelt bis zum Tag des Zeitablaufes.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257112 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung
Die geringfügige Beschäftigung löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Besonderheiten, wie etwa in Bezug auf Kündigung, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit etc aus.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277163 -
Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Hier ist Wissenswertes über die Arbeitskräfteüberlassung aus arbeitsrechtlicher Sicht. Was ist besonders zu beachten und welche Regelungen finden Anwendung?Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244776 -
Sabbatical
Der immer mehr auf flexible Arbeitsverhältnisse zählende Arbeitsmarkt hat im Laufe der letzten Jahre eine große Menge an atypischen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen, die …Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246834 -
Postensuchtage
Bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ist Dienstnehmern auf deren Verlangen während der Kündigungsfrist mindestens ein Fünftel der Arbeitszeit unter der Woche freizugeben, sodass für sie die Möglichkeit besteht, einen neuen Posten zu finden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 551437 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
Für die Höhe und die Fälligkeit von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gibt es, mit Ausnahme des Hausbesorgergesetzes und des Heimarbeitergesetzes, keine gesetzliche Regelung.Cornelia Schweiger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242567 -
Feiertagsentgelt
Der Arbeitnehmer hat an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertages beginnen muss.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023408 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Feiertagsruhe
An Feiertagen besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Diesem Beitrag ist unter anderem auch eine Aufstellung der österreichischen Feiertage zu entnehmen.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896220 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, Essensbons
Essenbons oder Essensmarken des Arbeitgebers bleiben bis zu einem bestimmten Wert pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden.WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253468