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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Erkrankung im Urlaub
Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243049 -
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub – oder auch freiwillige Karenz genannt – kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248060 -
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)
Pflegefreistellung bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243141 -
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942 -
Urlaubsablöse
Urlaubsablösen bedeuten die Ablösung eines offenen Urlaubsanspruchs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Urlaubsablösen sind unzulässig, weil sie dem Erholungszeck des Urlaubs zuwiderlaufen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257972 -
Anrechnung von Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025 -
Sabbatical
Der immer mehr auf flexible Arbeitsverhältnisse zählende Arbeitsmarkt hat im Laufe der letzten Jahre eine große Menge an atypischen Beschäftigungsverhältnissen geschaffen, die …Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246834 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Sonderbetreuungszeit
Im Zuge der Schließung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wurde eine so genannte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Die Maßnahme wurde mittlerweile mehrmals verlängert.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1078762 -
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887 -
Entsendung nach Österreich (Inbound-Fall)
Wird ein Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsort nach Österreich entsandt, liegt ein so genannter Inbound-Fall vor.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023048 -
Ermittlung des pfändbaren Einkommens
Bei der Ermitlung des pfändbaren Einkommens sind Lohn, Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Provisionen, Prämien, Jubiläumsgelder, Sachbezüge oder auch Leistungen von Dritten zu berücksichtigen.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257690 -
Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung
Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500 -
Verjährung und Verfall
Gem §§ 1451 ff ABGB bedeutet die Verjährung den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Rechts dadurch, dass dieses Recht während einer bestimmten Zeitspanne nicht ausgeübt wurde.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031826 -
Familienhospizkarenz
Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235 -
Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit soll die Weiterbildung des Arbeitnehmers während einer aufrechten Beschäftigung ermöglichen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss der Dienstnehmer aber einige Voraussetzungen erfüllen.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 538666 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160