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Dokument-ID: 257972

Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Urlaubsablöse

Definition

Urlaubsablösen bedeuten die Ablösung eines offenen Urlaubsanspruchs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses und sind absolut unzulässig, weil sie dem Erholungszeck des Urlaubs zuwiderlaufen.

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