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Dokument-ID: 463210

Petra Egger - Rosalinde Bliem - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

Zeitarbeit – Arbeitskräfteüberlassung

Definition

Die Überlassung von Arbeitskräften ist nach der Definition des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte. Grundprinzip ist dabei, dass eine Überlassung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des überlassenen Arbeitnehmers zulässig ist.

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