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Dokument-ID: 255245

Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag

Gesellschafter

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen für Gesellschafter

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind als Neue Selbstständige gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVGanzusehen, wenn sie weder als Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) noch als Personen gemäß § 2 Abs 1 Z 3 GSVG(GmbH ist Mitglied der Wirtschaftskammer) zu betrachten sind. Ein freies Dienstverhältnis kann durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht begründet werden, da ein Geschäftsführer, der Gesellschafterbeschlüsse zumindest verhindern kann (Gesellschaftsanteil 50 % und darüber bzw mit Sperrminorität 25 % und darüber), in keinem Auftragsverhältnis iSd § 4 Abs 4 ASVG zu dieser GmbH steht und Geschäftsführer mit einem Kapitalanteil bis zu 25 % idR als echte Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG gelten.

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