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Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 28 Ergebnisse.
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Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Betriebsvereinbarung – Überstundenarbeit
Muster einer Betriebsvereinbarung zur Leistung von Überstunden, aufgrund eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Pro Woche dürfen maximal fünf Überstunden und darüber hinaus jährlich 60 zusätzliche Überstunden geleistet werden.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970265 -
Gleitzeitvereinbarung – ohne Betriebsrat
Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten: Dauer der Gleitzeitperiode, Höchstausmaß der Übertragungen von Zeitguthaben, Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit, etc.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 60,50 kB | Dokument-ID: 277213 -
Gleitzeitvereinbarung – mit Betriebsrat
Gleitzeitvereinbarungen können betriebsintern, durch eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese müssen aber schriftlich festgehalten werden.WEKA (red) | Muster | Vertragsvorlage | doc | 69,50 kB | Dokument-ID: 277210 -
Gleitzeitvereinbarung – mit Betriebsrat
In einer Gleitzeitvereinbarung müssen Dauer der Gleitzeitperiode, Gleitzeitrahmen, Höchstausmaß der Übertragungen von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode, sowie Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit enthalten sein.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488397 -
Betriebsvereinbarung – Teilung der Ruhepause
Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat über die Teilung der Ruhepause in zwei fünfzehnminütige Pausen.Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970262 -
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Gleitzeit
Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033 -
Corona-Maßnahmen und Corona-Tests bei Arbeitnehmern/innen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie stellen sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer häufiger rechtliche Fragen iZm COVID-19-Testungen im Dienstverhältnis. Antworten dazu finden Sie hier.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1084124 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148 -
Ruhepausen
Grundsätzlich muss spätestens nach sechs Arbeitsstunden eine Ruhepause konsumiert werden. Weiters finden Sie hier spezielle Bestimmungen für einzelne Branchen aus Sondergesetzen und Verordnungen.Helmut Reznik - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 739421 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Betriebsvereinbarung – Einarbeiten von Fenstertagen
Die Mustervorlage dient einer Vereinbarung, die den Dienstnehmern das Einarbeiten von Arbeitszeit im Zusammenhang mit Feiertagen und Fenstertagen ermöglicht.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 678299 -
Betriebsvereinbarung – Durchrechnung der Arbeitszeit in Handelsbetrieben
Muster für eine Betriebsvereinbarung, verwendbar für die Durchrechnung der Arbeitszeit in Handelsbetrieben.Melanie Haberer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1013247 -
Betriebsvereinbarung – Einarbeitung von Fenstertagen
Die Betriebsvereinbarung soll das Einarbeiten von Fenstertagen zu den in dieser Betriebsvereinbarung geregelten Konditionen ermöglichen.Melanie Haberer - Beate Kiewlicz | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1013248 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Nachtarbeit
Was wird unter „Nacht“ im Sinne der Arbeitszeitbestimmungen und unter einem "Nachtarbeitnehmer" verstanden und wann dürfen diese eingesetzt werden?Helmut Reznik - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 739487 -
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159 -
Schicht- und Turnusarbeit
Wesentlich für die Schichtarbeit ist die regelmäßig geplante Abfolge der Normalarbeitszeiten an einem Arbeitsplatz. Über damit im Zusammenhang stehende Begriffe ist hier Näheres zu erfahren.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896231 -
Arbeitsbereitschaft
Der Arbeitnehmer befindet sich während der Arbeitsbereitschaft einsatzbereit an einem vom Arbeitgeber vorgesehenen Ort, um im Bedarfsfall seinen Dienst anzutreten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246989 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Arbeitszeit
Dieser Beitrag behandelt ausführlich das Themengebiet der Arbeitszeit, darunter die Normalarbeitszeit, Aufzeichnung der Arbeitszeit, Ruhepausen und -zeiten sowie Arbeitszeitübertretungen und deren Konsequenzen.Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303618 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209 -
Betriebsvereinbarung – Lage der Arbeitszeit und Verteilung auf Wochentage
Dieses Muster für eine Betriebsvereinbarung hat den Schwerpunkt der Lage der Arbeitszeit und der Verteilung auf die Wochentage.Petra Laback | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 961825 -
Schichtplanerstellung
Bei Vorhandensein einer mehrschichtigen Arbeitseinteilung ist die Erstellung eines Schichtplans vorgeschrieben. Hier ist zu erfahren, welche Bestandteile dieser aufzuweisen hat.Barbara Reichl-Bischoff | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896233