Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 1 Ergebnis.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (202) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (202) anzeigen-
Thema
- (14) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (14)
- (1) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (1)
- (4) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (4)
- (1) Laufendes Arbeitsverhältnis Laufendes Arbeitsverhältnis (1)
- (7) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (7)
- (8) Arbeitszeit Arbeitszeit (8)
- (6) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (6)
-
Kategorie
-
Datum
Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag
Personaleinstellung
Gesetzliche Vorgaben bestehen für die interne oder externe Ausschreibung von Arbeitsstellen, die sich im Falle eines Arbeitsvertragsabschlusses bis zu den Mitwirkungs-, Informations- und Beratungsrechten einer gewählten Belegschaftsvertretung in betriebsratspflichtigen Betrieben fortsetzen. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat darüber zu informieren, wie sein künftiger Arbeitskräftebedarf aussieht und welche Personalmaßnahmen er plant (Mitteilungspflicht). Der Betriebsrat kann über diese Mitteilung eine Beratung abhalten – deren Verweigerung unter strafrechtlicher Sanktion steht –, er kann jedoch nicht die Preisgabe der Identität der Einzustellenden verlangen (§§ 98, 99 Arbeitsverfassungsgesetz).