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Dokument-ID: 1109808

Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag

Handelsangestellte

Allgemeines

Seit 01.01.2022 gilt für alle Handelsbetriebe in Österreich ausnahmslos ein neues Gehaltssystem.

Grundsätzlich gilt, dass alle Handelsangestellten in Betrieben mit Betriebsrat bis spätestens 01.01.2022 unter Mitwirkung des Betriebsrates in das neue Gehaltssystem umzustufen sind, wenn dies noch nicht erfolgt ist. Der Stichtag zur Umstufung ist in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. Es hat eine Abstimmung mit dem Betriebsrat über die Information der ArbeitnehmerInnen zur betrieblichen Handhabung der Übergangsbestimmungen und zum Gehaltssystem NEU zu erfolgen.

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