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Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Ausbildungskosten und Rückersatz
Bezüglich Ausbildungskosten ist insbesondere relevant, in welchem Ausmaß sie vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden können.Diana Holzinger - Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987595 -
Disziplinarverfahren
Gem § 102 ArbVG ist die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme im Einzelfall nur zulässig, wenn sie in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung iSd § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG vorgesehen ist.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1031824 -
Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung ist eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Für ihre Berechnung sind der laufende Bezug und die anteiligen Sonderzahlungen heranzuziehen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242867 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Alkohol am Arbeitsplatz
Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen: Alkohol am Arbeitsplatz, ua mit Sonderregeln für die Baubranche.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987629 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Lohnkonto – Daten und Unterlagen
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Jene Daten, die in das Lohnkonto einzutragen sind, sind in § 76 Abs 1 EStG in der Lohnkontenverordnung geregelt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250899 -
Beendigung einer Homeoffice-Vereinbarung
Es ist zulässig, eine Homeoffice-Vereinbarung aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Dies ist gesetzlich in § 2h Abs 4 AVRAG ausdrücklich vorgesehen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1164207 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung
Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500 -
Familienhospizkarenz
Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Konkurrenzklausel
Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618 -
Datenschutzklausel
Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter vertraglich zu verpflichten, Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden nur auf Anordnung des Arbeitgebers zu übermitteln.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987622 -
Kurzarbeit
Gesetzliche Regelungen für Kurzarbeit finden sich in den §§ 37b, 37c AMSG. Nähere Ausführungsbestimmungen sind in der Kurzarbeits-Richtlinie des AMS enthalten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060762 -
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Verfahren in Arbeitsrechtssachen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind vor Gericht geltend zu machen. Dabei gelten im Vergleich zum zivilgerichtlichen Verfahren einige Besonderheiten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1052044