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Ihre Suche nach entlassungsgrund lieferte 25 Ergebnisse.
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Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (Angestellte)
Durch das Setzen bestimmter Handlungen oder Unterlassungen kann der Angestellte den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit begründen. Erfahren Sie hier, welche Verhaltensweisen unter diesen Begriff fallen.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258069 -
Mobbing
Mobbing kann einen Entlassungsgrund darstellen, wobei der Arbeitgeber sogar im Zuge seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet ist, entsprechend Abhilfe bei Vorliegen dieses Verhaltens (insb durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte) zu schaffen.Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303928 -
Entlassung: Grundlagen
Allgemeine Grundsätze der Entlassung, insbesondere Gründe, Unverzüglichkeit und Bedingungsfeindlichkeit.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251009 -
Entlassung wegen Tätlichkeiten
Tätlichkeiten gegen den Dienstgeber stellen einen Entlassungsgrund dar, auch dann wenn sich die Tätlichkeiten außerhalb der dienstlichen Sphäre abgespielt haben.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259162 -
Entlassung wegen Alkoholkonsums
Ausführungen zu Alkoholkonsum als Entlassungsgrund bei Arbeitern wie Angestellten: wann darf ein Dienstnehmer aufgrund von Alkoholvergehen entlassen werden und wann nicht (mehr)?Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244405 -
Entlassung wegen strafbarer Handlungen, Vertrauensunwürdigkeit (Arbeiter)
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeiter wegen strafbarer Handlungen oder anderen Handlungen, durch die die Vertrauenswürdigkeit des Arbeiters verwirkt worden ist, entlassen.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253031 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz
Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112 -
Entlassung im Krankenstand
Unterlassung der Arbeitsleistung kann ein Entlassungsgrund sein, wenn sie ungerechtfertigt ist. Ein Beitrag zur Entlassung im Krankenstand in Bezug auf Melde-, Nachweispflicht etc.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251874 -
Entlassung wegen Dienstunfähigkeit
Der folgende Beitrag handelt von der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und den erforderlichen Voraussetzungen dafür, dass der Arbeitgeber diesen Entlassungsgrund geltend machen kann.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254123 -
Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung
Ein Arbeitgeber ist zur Entlassung wegen Unterlassens der Arbeitsleistung berechtigt, dh wenn der Arbeitnehmer „ohne einen rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Arbeitsleistung unterlässt“.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258526 -
Entlassung wegen Pflichtverletzung, Missachtung von Anweisungen
Verweigert also ein Arbeitnehmer nachhaltig eine Pflicht (etwa, eine bestimmte Arbeit auszuführen), so kann er entlassen werden, auch wenn er sich erstmalig so verhält.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246022 -
Verwarnung
Mit der „schlichten Verwarnung“ kann der Dienstgeber auf ein Fehlverhalten des Dienstnehmers aufmerksam machen. Wurde für ein Verhalten bereits eine Verwarnung ausgesprochen, kann der Dienstnehmer aus demselben Grund nicht mehr entlassen werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 654985 -
Entlassung wegen Untreue, ungerechtfertigter Vorteilsannahme (Angestellte)
Der Tatbestand der Untreue ist dann verwirklicht, wenn der Dienstnehmer vorsätzlich und pflichtwidrig gegen die Interessen des Dienstgebers verstößt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253491 -
Entlassung wegen Betreibens von Nebengeschäften (Arbeiter)
Ein Arbeiter kann entlassen werden, wenn er ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein der Verwendung bei der Arbeit abträgliches Nebengeschäft betreibt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246117 -
Entlassung wegen konkurrenzierender Nebentätigkeit (Angestellte)
Ein Dienstgeber ist zB zur Entlassung berechtigt, wenn ein Angestellter ohne Einwilligung seines Dienstgebers ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246210 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon
Die Privatnutzung von Internet, E-Mail-Zugang und Telefon am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Diese kann durch Betriebsvereinbarung, Vereinbarung im Dienstvertrag oder ausdrückliche Weisung eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252887 -
Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzungen
Begeht ein Arbeitnehmer eine erhebliche Ehrverletzung, so kann das zur Entlassung berechtigen. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249131 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte im Sinne des BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Arbeitnehmer. Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Formerfordernisse bei einvernehmlicher Auflösung
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geben Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmende Willenserklärungen ab, wonach das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246832 -
Entlassung von Lehrlingen
Lehrlinge genießen keinen besonderen Entlassungsschutz. Sie können entlassen werden, wenn einer der in § 15 Abs 3 BAG genannten Auflösungsgründe vorliegt.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251663 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920