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Beginn des Dienstverhältnisses
Der Beginn des Dienstverhältnisses ist mit gegenseitigen Rechten und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987475 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920