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Dokument-ID: 243231
Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag
Bildungskarenz
Anspruch auf Bildungskarenz
Eine Bildungskarenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ab dem 7. Arbeitsmonat des Arbeitnehmers für die Dauer von mindestens 2 Monaten bis maximal 1 Jahr gegen Entfall des Entgeltes vereinbart werden.