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Dokument-ID: 248060

Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub kann zwischen pflichtversichertem Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden. Dieser unbezahlte Urlaub wird arbeitsrechtlich auch gerne als freiwillige Karenz bezeichnet.

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