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Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Notwendige Inhalte des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die notwendigen Inhalte sind in § 2 AVRAG sowie § 6 AngG geregelt.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987420 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sonderbeiträge) werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen.WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245173 -
SFN-Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei.Gerda Schönsgibl - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023174 -
Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Homeoffice und Lohnsteuer
Homeoffice und Lohnsteuer: Behandelt werden in diesem Beitrag ua die private Anschaffung eines Computers sowie Kosten für die Internetnutzung.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben
Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177 -
Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen
Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten.Redaktion WEKA - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023162