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Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in nachfolgendem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub – oder auch freiwillige Karenz genannt – kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248060 -
Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)
Pflegefreistellung bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243141 -
Fallweise Beschäftigte
Bei fallweisen Beschäftigten ist jeder Arbeitstag ein eigenständiges Dienstverhältnis. Für die Beurteilung ob die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, ist die Summe der Beitragsgrundlagen maßgeblich.Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 422259 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035 -
Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung ist eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Für ihre Berechnung sind der laufende Bezug und die anteiligen Sonderzahlungen heranzuziehen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242867 -
Kurzarbeit
Gesetzliche Regelungen für Kurzarbeit finden sich in den §§ 37b, 37c AMSG. Nähere Ausführungsbestimmungen sind in der Kurzarbeits-Richtlinie des AMS enthalten.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1060762 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
SEG-Zulagen
SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784 -
Kollektivvertrag und Entgelt
In diesem Beitrag finden Sie Musterformulierungen, Rechtsgrundlagen und Praxistipps für Vertragsklauseln in Dienstverträgen.Diana Holzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987523 -
Krankenentgelt
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund einer (Berufs)Krankheit oder eines Arbeitsunfalls an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023406 -
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Sonderbeiträge) werden von Dienstgebern und Dienstnehmern zu gleichen Teilen getragen.WEKA (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245173 -
SFN-Zuschläge
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind ebenso wie SEG-Zulagen insgesamt bis EUR 400,– steuerfrei.Gerda Schönsgibl - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023174 -
Notwendige Inhalte des Arbeitsvertrages (Dienstzettel)
Ein Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die notwendigen Inhalte sind in § 2 AVRAG sowie § 6 AngG geregelt.Severin Hammer - Sabine Barbach - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987420 -
Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung
Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500 -
Familienhospizkarenz
Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235 -
Bildungskarenz
Gegen Entfall des Entgeltes kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bis zu einem Jahr dauernde Bildungskarenz vereinbart werden. Der folgende Beitrag behandelt unter anderem den Kündigungsschutz und Erkrankung des Dienstnehmers währenddessen.Angelika Groicher - WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243231 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Persönliche Dienstverhinderungsgründe
Grundsätzlich besteht gem § 8 Abs 3 AngG und § 1154b Abs 5 ABGB ein Entgeltfortzahlungsanspruch bei Vorliegen einer Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen sowohl für Angestellte also auch Arbeiter und Lehrlinge.Angelika Groicher - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258160 -
Homeoffice und Lohnsteuer
Homeoffice und Lohnsteuer: Behandelt werden in diesem Beitrag ua die private Anschaffung eines Computers sowie Kosten für die Internetnutzung.Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1070601 -
Prämien, Provisionen, Gewinnbeteiligungen
Im Normalfall des Zeitlohnes wird dem Arbeitnehmer ein bestimmter Arbeitszeitraum ohne Berücksichtigung des Arbeitserfolges abgegolten.Redaktion WEKA - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023162 -
Überstundenzuschläge und Abgeltung durch Zeitguthaben
Der Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.Sylvia Unger - Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023177