Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Kollektives Arbeitsrecht
- Vorvertragliches Stadium
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Laufendes Arbeitsverhältnis
-
Besondere Arbeitsformen
- Geringfügig Beschäftigte
- Freier Dienstvertrag
- Altersteilzeit
- Elternteilzeit
- Teilzeitbeschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Behinderte Mitarbeiter
- Ferialpraktikanten, Volontäre
- Arbeitskräfteüberlassung
- Lehrlinge
- Telearbeit
- Geschäftsführer
- Heimarbeit
- Neue Selbstständige
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Entlassung
- Austritt
- Auflösungsabgabe
- Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristetes Arbeitsverhältnis
- Beendigung in Probezeit
- Kündigungsentschädigung
- Urlaubsersatzleistung
- Dienstzeugnis
- Abfertigung alt und neu
- Arbeitslosenversicherung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 8 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (103) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (103) anzeigen-
Thema
- (10) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht x (10)
- (1) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (1)
- (3) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (3)
- (3) Besondere Arbeitsformen Besondere Arbeitsformen (3)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (2)
-
Kategorie
-
Datum
-
Funktionsdauer des Betriebsrates
Die Funktionsdauer des Betriebsrates beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Konstituierung oder mit Ablauf der Tätigkeitsdauer des früheren Betriebsrates, wenn die Konstituierung vor diesem Zeitpunkt erfolgte.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272286 -
Betriebsratswahl
Die Wahl des Betriebsrates ist ausführlich in den §§ 9–36 Br-WO geregelt. Außerdem findet sich eine ausführliche Regelung der Wahl im ArbVG. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand zuständig, der in der Betriebsversammlung gewählt wird.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272280 -
Jugendvertrauensrat
Jugendliche Arbeitnehmer iSd ArbVG sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Arbeitnehmergruppe sind bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 123 ArbVG Organe der Arbeitnehmervertretung zu bilden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246748 -
Zentralbetriebsrat
Gemäß § 40 Abs 4 ArbVG ist ein Zentralbetriebsrat zu bilden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272309 -
Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs und stellt das Basisorgan für alle weiteren Organe der Belegschaft, wie zB Wahlvorstand, Betriebsrat etc dar.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272252 -
Mitwirkung des Betriebsrates im wirtschaftlichen Bereich
Dem Betriebsrat ist automatisch jedes Jahr eine Kopie des Jahresabschlusses des Unternehmens samt Anhang spätestens einen Monat nach dessen Erstellung zu übermitteln.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272299 -
Betriebsausschuss
In Betrieben, in denen getrennte Betriebsräte für die Gruppen der Arbeiter und Angestellten bestehen, wird ein Betriebsausschuss durch die Gesamtheit der Mitglieder beider Betriebsräte zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten gebildet.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244374 -
Betrieb, Arbeitsstätte, Belegschaft
Das Vorliegen eines „Betriebes” ist Voraussetzung für die Bildung von Belegschaftsorganen. Darunter versteht man eine Arbeitsstätte, die organisationstechnisch betrachtet eine Einheit darstellt. Eine wirtschaftliche Einheit ist nicht erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272251