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Abgrenzung normale Teilzeit und Elternteilzeit
Es gilt zu unterscheiden zwischen Elternteilzeit (besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz) und anderen Teilzeitformen ohne besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245854 -
Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847 -
Sachbezüge in der Elternteilzeit
Unter Sachbezügen versteht man Vorteile aus einem Dienstverhältnis, die nicht in Geld ausbezahlt werden. Während der Elternteilzeit stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Sachbezüge weiterhin gewährt werden müssen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243322 -
Überstundenpauschale
Geleistete Überstunden sind grundsätzlich einzeln abzurechnen. In der Praxis werden allerdings häufig Vereinbarungen getroffen, welche eine pauschale Abgeltung von Überstunden vorsehen.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023179 -
Urlaubsersatzleistung
Die Urlaubsersatzleistung ist eine Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubs bei Beendigung eines Dienstverhältnisses. Für ihre Berechnung sind der laufende Bezug und die anteiligen Sonderzahlungen heranzuziehen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242867 -
Ansprüche bei Kündigung
Auflistung der einzelnen möglichen Ansprüche, die bei einer Kündigung wechselseitig entstehen können sowie ihre Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen.WEKA (npe) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252905 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177 -
Stellenbesetzung
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist die Gleichbehandlung aller Stellenbewerber zu beachten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 680990 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehmliche Auflösung
Als Ansprüche aus der Beendigung durch eine einvernehml Auflösung kommen Entgelt und Sonderzahlungen, Abfertigung (alt/neu), Urlaubsersatzleistung, Ausbildungskostenrückersatz, Postensuchtage, Dienstzeugnis und eine Abgangsentschädigung in Betracht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241844 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen
Freiwillige Abfertigungen sind Bezüge, die bei der Auflösung von Dienstverhältnissen entweder zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung, kollektivvertraglichen Abfertigung oder aufgrund eines Einzelarbeitsvertrages ausbezahlt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247421 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Verpflichtung zur Überstundenleistung
§ 6 Abs 2 AZG legt zwei (kumulative) Voraussetzungen für die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Überstundenarbeit fest, über die Sie sich im Detail in diesem Fachbeitrag informieren können.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896163 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068