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Ihre Suche nach kündigungsschutz lieferte 102 Ergebnisse.
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Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Personen?
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Kündigung eines begünstigten Behinderten, ohne Vorverfahren iSd BehinderteneinstellungsG rechtswirksam war. Zentrale Frage: Worauf kommt es bei der Berechnung der Fristen für den besonderen Kündigungsschutz an?WEKA (mpe) | News | 06.02.2014 | Dokument-ID: 647005 -
Besonderer Kündigungsschutz eines älteren Arbeitnehmers
In diesem Fall beschäftigt sich der OGH damit, ab wann der besondere Kündigungsschutz eines über 50-jährigen Arbeitnehmers greift und welche weiteren Umstände für eine Beurteilung der wesentlichen Interessensbeeinträchtigung ausschlaggebend sind.WEKA (mpe) | News | 07.02.2014 | Dokument-ID: 647007 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068 -
Kündigung während der Karenz?
Sowohl Mütter als auch Väter genießen während der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung dennoch gesetzlich erlaubt.WEKA (bli) | News | 02.12.2011 | Dokument-ID: 330870 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (APSG)
Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 683/1991 | idF: BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 078818 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wird gelockert
Durch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz wurde der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gelockert. Zur Anwendung kommt diese Änderung für über 50jährige Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.WEKA (bli) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 917719 -
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057 -
„Doppelgleisigkeit“ des Kündigungsschutzes bei Anwendung des BEinstG auf Vertragsbedienstete?
In einem aktuellen Fall befasste sich der OGH mit der Frage, ob das Arbeits- und Sozialgericht Kündigungsgründe, die schon vom Behindertenausschuss geprüft wurden, einer neuerlichen materiellen Prüfung unterziehen darf.WEKA (epu) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 919348 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Entlassung eines begünstigten Behinderten wegen Dienstunfähigkeit?
Der OGH setzte sich neulich mit der Frage auseinander, ob eine Entlassung eines begünstigten Behinderten wegen einer dauernden Dienstunfähigkeit möglich ist, ohne davor die Zustimmung des Behindertenausschusses einzuholen.WEKA (bli) | News | 03.05.2013 | Dokument-ID: 570876 -
Auflösung eines Lehrvertrages
Beim Lehrverhältnis handelt es sich um ein befristetes Ausbildungsverhältnis, das mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit automatisch endet.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246177 -
Kündigung von Hausgehilfen/innen und Hausangestellten
Besondere Kündigungsbestimmungen für Hausgehilf/innen und Hausangestellte sowie Sonderregelungen zum Mutterschutz für Hausgehilfinnen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257602 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 121. Kündigungsschutz
Vorschrift | BGBl. Nr. 563/1986 | Dokument-ID: 073461 -
Wiedereingliederungsteilzeit ist ab 1.7.2017 möglich
Damit Arbeitnehmern nach längerem Krankenstand die Rückkehr in die Arbeitswelt erleichtert wird, wird mit 1. Juli die Wiedereingliederungsteilzeit eingeführt. Was muss bei deren Abschluss beachtet werden und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?WEKA (bli) | News | 01.06.2017 | Dokument-ID: 919322 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (APSG) – § 14. Zustimmung zur Kündigung
Vorschrift | BGBl. Nr. 683/1991 | Dokument-ID: 078834