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Ihre Suche nach wahl betriebsrat lieferte 26 Ergebnisse.
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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Gemeinsamer/Getrennter Betriebsrat
Getrennte Betriebsräte für Arbeiter und Angestellte können die Errichtung eines gemeinsamen Betriebsrats beschließenRosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254361 -
Funktionsdauer des Betriebsrates
Die Funktionsdauer des Betriebsrates beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit dem Tag der Konstituierung oder mit Ablauf der Tätigkeitsdauer des früheren Betriebsrates, wenn die Konstituierung vor diesem Zeitpunkt erfolgte.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272286 -
Handelsangestellte
Grundsätzlich gilt, dass alle Handelsangestellten in Betrieben mit Betriebsrat bis spätestens 01.01.2022 unter Mitwirkung des Betriebsrates in das neue Gehaltssystem umzustufen sind, wenn dies noch nicht erfolgt ist.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109808 -
Mitwirkung des Betriebsrates im wirtschaftlichen Bereich
Dem Betriebsrat ist automatisch jedes Jahr eine Kopie des Jahresabschlusses des Unternehmens samt Anhang spätestens einen Monat nach dessen Erstellung zu übermitteln.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272299 -
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Das Gesetz bezeichnet die Tätigkeit als Betriebsrat als Ehrenamt. Damit soll klargestellt werden, dass die Ausübung der Betriebsratsfunktion von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu unterscheiden ist.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272283 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Betriebsratswahl
Die Wahl des Betriebsrates ist ausführlich in den §§ 9–36 Br-WO geregelt. Außerdem findet sich eine ausführliche Regelung der Wahl im ArbVG. Für die Durchführung der Wahl ist der Wahlvorstand zuständig, der in der Betriebsversammlung gewählt wird.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272280 -
Betriebsausschuss
In Betrieben, in denen getrennte Betriebsräte für die Gruppen der Arbeiter und Angestellten bestehen, wird ein Betriebsausschuss durch die Gesamtheit der Mitglieder beider Betriebsräte zur Wahrnehmung gemeinsamer Angelegenheiten gebildet.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244374 -
Personaleinstellung
Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat darüber zu informieren, wie sein künftiger Arbeitskräftebedarf aussieht und welche Personalmaßnahmen er plant (Mitteilungspflicht). Der Betriebsrat kann über diese Mitteilung eine Beratung abhalten.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247198 -
Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung ist die Versammlung aller Arbeitnehmer des Betriebs und stellt das Basisorgan für alle weiteren Organe der Belegschaft, wie zB Wahlvorstand, Betriebsrat etc dar.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272252 -
Konzernvertretung
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) kennt keinen eigenen Konzernbetriebsrat. Für Konzerne besteht jedoch die Möglichkeit der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzern.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258784 -
Zentralbetriebsrat
Gemäß § 40 Abs 4 ArbVG ist ein Zentralbetriebsrat zu bilden, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe umfasst, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272309 -
Jugendvertrauensrat
Jugendliche Arbeitnehmer iSd ArbVG sind Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Arbeitnehmergruppe sind bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 123 ArbVG Organe der Arbeitnehmervertretung zu bilden.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246748 -
Das neue „Whistle-Blowing-System“
Ab 17.12.2021 muss die EU-Whistleblowing-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt sein. Näheres dazu in diesem Fachbetrag.Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1104499 -
Gleitzeit
Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033 -
Betrieb, Arbeitsstätte, Belegschaft
Das Vorliegen eines „Betriebes” ist Voraussetzung für die Bildung von Belegschaftsorganen. Darunter versteht man eine Arbeitsstätte, die organisationstechnisch betrachtet eine Einheit darstellt. Eine wirtschaftliche Einheit ist nicht erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 272251 -
Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz
Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Sozialplan – Grundlagen
Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung dieser Folgen durch einen Sozialplan geregelt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241293 -
Heimarbeit aus arbeitsrechtlicher Sicht
Heimarbeit nimmt im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein.Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich dargelegt.Petra Egger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260629 -
Arbeitsbereitschaft
Der Arbeitnehmer befindet sich während der Arbeitsbereitschaft einsatzbereit an einem vom Arbeitgeber vorgesehenen Ort, um im Bedarfsfall seinen Dienst anzutreten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246989 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068 -
Arbeitszeit
Dieser Beitrag behandelt ausführlich das Themengebiet der Arbeitszeit, darunter die Normalarbeitszeit, Aufzeichnung der Arbeitszeit, Ruhepausen und -zeiten sowie Arbeitszeitübertretungen und deren Konsequenzen.Nicole Landsmann - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303618 -
Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht
Dieser Beitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem Themen Kündigungen, Karenz oder Kettenarbeitsverträge.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177