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Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 25 Ergebnisse.
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Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Sozialwidrige Kündigung
Sozial ungerechtfertigt und somit sozialwidrig ist eine Kündigung, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt. In diesem Fall kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 303805 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Allgemeiner Kündigungsschutz
Dieser Beitrag bietet Informationen über grundsätzliche Voraussetzungen für die Anwendung des allgemeinen Kündigungsschutzes sowie konkret für den Fall der Motivkündigung, Änderungskündigung bzw der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246129 -
Formerfordernisse bei einvernehmlicher Auflösung
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geben Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmende Willenserklärungen ab, wonach das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246832 -
Sozialplan – Grundlagen
Bringt eine Betriebsänderung wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer mit sich, so können in Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung dieser Folgen durch einen Sozialplan geregelt werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241293 -
Kündigungsfrühwarnsystem
Arbeitgeber müssen das AMS schriftlich über geplante Massenkündigungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen informieren. Auch einvernehmliche Auflösungen auf Initiative des Arbeitgebers und ungerechtfertigte Entlassungen sind zu berücksichtigen.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251645 -
Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich
Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731 -
Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz
Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn kein Entlassungsgrund vorliegt. Bei einer Entlassungsanfechtung im gerichtlichen Verfahren ist zuerst zu klären, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251112 -
Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon
Die Privatnutzung von Internet, E-Mail-Zugang und Telefon am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Diese kann durch Betriebsvereinbarung, Vereinbarung im Dienstvertrag oder ausdrückliche Weisung eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252887 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist eine (aufschiebend oder auflösend) bedingte Arbeitgeberkündigung. Dieser Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten dieser Form der Beendigung, etwa den Punkten Zumutbarkeit, Sozialwidrigkeit und Anfechtung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246664 -
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrates; erst die aufgrund eines solchen Verfahrens ausgesprochene Sanktion ist eine „Disziplinarmaßnahme“ iSd § 102 ArbVG.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 649465 -
„Kündigung“ eines Lehrverhältnisses – Ausbildungsübertritt
Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen (befristeter Arbeitsvertrag) und kann nicht gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248993 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Entlassung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildiener unterliegen einem besonderen Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist ausschließlich mit gerichtlicher Zustimmung des ASG möglichMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243052 -
Ansprüche bei Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Wie bei der Beendigung jedes anderen Arbeitsverhältnisses hat auch ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, Anspruch auf Entgelt bis zum Tag des Zeitablaufes.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257112 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Besonderer Kündigungsschutz
Für einige Gruppen von Arbeitnehmern existieren besondere Kündigungsschutzbestimmungen, die zB die Notwendigkeit einer gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung beinhalten.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256068 -
Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzungen
Begeht ein Arbeitnehmer eine erhebliche Ehrverletzung, so kann das zur Entlassung berechtigen. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249131