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Dokument-ID: 251112

WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Allgemeiner und besonderer Entlassungsschutz

Allgemeiner Entlassungsschutz

Eine Entlassung kann angefochten werden, wenn

  • kein Entlassungsgrund vorliegt und
  • ein Grund für eine Kündigungsanfechtung gegeben ist (Sozialwidrigkeit, Motivkündigung).

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