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Entscheidung des Firmenbuchgerichtes
Ablauf der Firmenbucheintragung, Wirkungen und Veröffentlichung von Firmenbucheintragungen und Umgang mit Gerichtsfehlern
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Entscheidung des Firmenbuchgerichts
In diesem Beitrag wird ua der Ablauf einer Eintragung in das Firmenbuch in Papierform und in elektronischer Form dargestellt, aber auch der Ablauf des Verbesserungsverfahrens.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339219 -
Wirkungen von Firmenbucheintragungen
Firmenbucheintragungen sind zum einen mit deklarativen, zum anderen mit konstitutiven Wirkungen ausgestattet, die jeweils unterschiedliche Rechtsgestaltungen bzw Rechtswirkungen mit sich bringen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339222 -
Fehler des Gerichtes bei einer Firmenbucheintragung
Gemäß § 26 FBG iVm § 32 Abs 2 FBG können Schreibfehler sowie andere offensichtliche Unrichtigkeiten auf Antrag bzw von Amts wegen nach dem Vollzug in der Datenbank des Firmenbuches berichtigt werden.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339225 -
Veröffentlichung der Firmenbucheintragung
Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen sind grundsätzlich in der Ediktsdatei und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339231 -
Zustellungen im Firmenbuchverfahren
Bei Firmenbucheintragungen gem § 3 Z 13 und 14 bzw § 4 Z 2 FBG wird der Eintragungsbeschluss zusätzlich zu den in § 21 FBG genannten Empfängern auch den jeweiligen Insolvenzgerichten, Exekutionsgerichten bzw Bezirksgerichten übermittelt.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339235 -
Benachrichtigungen
Das zuständige Firmenbuchgericht hat gem § 22 FBG folgende Institutionen von Firmenbucheintragungen zu benachrichtigen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339245