NeuFöG - Anwendung und Geltungsbereich

Die Befreiungen des NeuFöG können nicht in jedem Fall in Anspruch genommen werden, sondern nur bei Vorgängen, die eine Betriebsneugründung oder -übertragung nach dem NeuFöG darstellen und in den zeitlichen Anwendungsbereich des NeuFöG fallen.