GmbH & Co KG

  • Gründung GmbH & Co KG

    Für die Errichtung einer GmbH & Co KG muss im ersten Schritt eine GmbH und im zweiten Schritt eine Kommanditgesellschaft, an welcher sich die GmbH als Komplementärin beteiligt, gegründet werden. Es können auch mehr als eine GmbH an einer KG beteiligt sein.

  • Gesellschafter GmbH & Co KG

    Bei einer GmbH & Co KG übernimmt mindestens eine GmbH die Komplementärsstellung in einer KG. Grundsätzlich wird die Gesellschafterstellung allerdings erworben und beendet wie bei einer typischen KG.

  • Laufender Betrieb GmbH & Co KG

    Für eine GmbH & Co KG können Prokuren vergeben werden, sie kann eine Zweigniederlassung bilden und muss bestimmte Änderungen dem Firmenbuchgericht gegenüber bekannt geben. Da in der typischen GmbH & Co KG keine natürliche Person unbeschränkt haftet, ist sie in bestimmten Bereichen einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt - zB bei der Rechnungslegung und im Insolvenzrecht. Daher hat sie ihren Jahresabschluss wie eine GmbH offenzulegen.

  • Beendigung GmbH & Co KG

    Die Beendigung der GmbH & Co KG teilt sich in die Phasen der Auflösung, der Liquidation und schließlich der Vollbeendigung und Löschung der Gesellschaft.