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Firmenwahl
Umfangreiche Informationen über Firmengrundsätze und Firmenwortlautbildung einzelner Gesellschaftsformen
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Firmengrundsätze
Da die Firma eines Unternehmens der Identifizierung des Unternehmensträgers dient, müssen bei der Firmenwahl einige Grundsätze beachtet werden. Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft haben und darf nicht irreführen.Verena Ehrnberger - Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282602 -
Firmenwahl Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter eine Vermögenseinlage an die Gesellschaft leisten. Die Firma der GmbH muss bestimmte Eigenschaften besitzen.Walter Szöky - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259785 -
Firmenwortlaut Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person. Ihre Gesellschafter sind mit einer Einlage am Grundkapital beteiligt und haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG. Die Firma der AG muss bestimmte Eigenschaften besitzen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255088 -
Firmenwahl Offene Gesellschaft
Eine Offene Gesellschaft ist eine rechtsfähige Personengesellschaft mit mindestens zwei unbeschränkt haftenden Gesellschaftern. Ihre Firma muss sich nach den Firmengrundsätzen richten.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243813 -
Firmenwahl Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, wovon nur einer unbeschränkt haften muss. Die Kommanditisten wiederum haften nur beschränkt auf eine bestimmte Haftsumme.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254655 -
Firmenwahl Einzelunternehmer
Die Definition eines Einzelunternehmers (Wer ist ein Unternehmer?) sowie die Ausgestaltung des Firmenwortlautes (Welche Eigenschaften muss dieser besitzen?) und Erläuterungen zu vertretungsbefugen Organen werden erörtert.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245140 -
Namenswahl Stiftung
Die Privatstiftung wird in § 1 Privatstiftungsgesetz (PSG) als Rechtsträger definiert, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist. Die Privatstiftung darf nur im Ausmaß einer bloßen Nebentätigkeit gewerbsmäßig tätig sein.Walter Szöky - Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277000 -
Firmenwahl Societas Europaea
Die Firma hat den Rechtsformzusatz "SE" (Societas Europaea) zu enthalten, der entweder voran- oder nachgestellt wird. Der Rechtsformzusatz sorgt europaweit für eine einheitliche Erkennbarkeit der Rechtsform und ist daher zwingend zu beachten.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248199