Societas Europaea

Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist supranationale Gesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

  • Gründung SE

    Eine SE kann gegründet werden durch

    • Verschmelzung von AGs mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten (Verschmelzungsgründung)
    • Bildung einer Holding-SE (Holding-Gründung)
    • Umwandlung einer nationalen AG
    • Gründung einer Tochter-SE (Joint-Venture-SE)
  • Laufender Betrieb SE

    Trotz ihrer Ähnlichkeit zur Aktiengesellschaft ist die SE anders organisiert als rein österreichische Kapitalgesellschaften. Ihre Eigenschaft als supranationale Rechtsform macht sich in gesonderten Regelungen zur Sitzverlegung bemerkbar.

  • Beendigung SE

    Für die Beendigung der SE ist das österreichische Recht über die Beendigung von Aktiengesellschaften ausschlaggebend.