Gesellschafter KG

Eine KG hat zwei Typen von Gesellschaftern, unbeschränkt haftende Komplementäre, deren Stellung jener eines OG-Gesellschafters gleicht sowie beschränkt haftende Kommanditisten, denen das Gesetze die Rolle eines Finanziers zugedacht hat.

  • Gesellschafterstellung KG

    Die Gesellschafterstellung kann bei Gründung der Gesellschaft oder durch Beitritt erworben werden. Grundsätzlich kann sie nicht im Erbweg oder ohne Beteiligung der anderen Gesellschafter käuflich erworben werden, der Gesellschaftsvertrag kann aber anderes vorsehen.

  • Änderungen im Stande der Gesellschafter - KG

    Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder Namensänderungen bei den Gesellschafter - auch bei den Kommanditisten - sind dem Firmenbuchgericht mitzuteilen.