Gründung Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen entsteht durch Gewerbeanmeldung bzw durch deren Bewilligung bei bewilligungspflichtigen Gewerben. Ein rechnungslegungspflichtiger Einzelunternehmer nach § 189 UGB muss, jeder andere Einzelunternehmer kann sein Unternehmen im Firmenbuch eintragen lassen.