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Beendigung GesbR
Eine GesbR kann aufgelöst werden durch im Gesellschaftsvertrag festgelegte oder in § 1205 aufgezählte Gründe. Auch andere Auflösungsgründe sind denkbar. Eine Liquidation findet nur bei entsprechender Vereinbarung durch die Gesellschafter statt. Die Gesellschaft kann auch durch Umgründungsvorgänge untergehen.
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Firmenbucheingabe (GmbH): Übernahme (Kauf) sämtlicher Anteile an zwei ARGEN unter analoger Anwendung von § 142 UGB
Muster einer Firmenbucheingabe betreffend die Übernahme sämtlicher Anteile an zwei Arbeitsgemeinschaften.Andrea Futterknecht | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 971754 -
Einbringungsvertrag: Einbringung eines GesbR-Betriebes in eine GmbH
Hier finden Sie ein Vertragsmuster für einen Einbringungsvertrag über die Einbringung eines GesbR-Betriebes in eine GmbH.Andrea Futterknecht - Hannah Sprickler | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 622460 -
Auflösung der GesbR
Die Auflösung der GesbR kann auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen, durch Kündigung eines Gesellschafters oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen.Georg Prchlik - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693328 -
Liquidation der GesbR
Das ABGB sieht für die Liquidation der GesbR ein zweistufiges Beendigungsverfahren vor, das hier kurz skizziert wird.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693339 -
Umwandlung einer GesbR in eine Offene Gesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft
Der vorliegende Beitrag geht auf die Möglichkeiten der Umwandlung einer GesbR in eine Offene Gesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft ein.Georg Prchlik - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 693341