Beendigung Stille Gesellschaft

Die Auflösung der stillen Gesellschaft führt zur Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses. Da die stG über kein Gesellschaftsvermögen verfügt, erfolgt keine Liquidation. Nach der Auflösung muss sich der Unernehmensinhaber mit dem Stillen auseinandersetzen und ihm sein Guthaben in Geld auszahlen.