Gründung OG

Die OG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens 2 Personen errichtet, sie entsteht aber erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Im Zuge des Gründungsverfahrens stellen sich Fragen zu den Bereichen

  • Gesellschaftsvertrag,
  • Haftung und
  • Firmenbucheingaben.
  • Gründungsverfahren OG

    Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.

  • Gesellschaftsvertrag OG

    Der Gesellschaftsvertrag einer OG ist großteils beliebig gestaltbar und unterliegt keinen Formvorschriften.

  • Haftung OG

    Haftungsbestimmungen für die OG als Gesellschaft, die einzelnen Gesellschafter und Haftung im Stadium der Vorgründungsgesellschaft.

  • Firmenbucheintragung OG

    Eine Offene Gesellschaft entsteht als Rechtsperson erst durch ihre Eintragung in das Firmenbuch.

    Achtung: 

    Seit 01.07.2023 müssen FB-Anträge nun auch für die OG strukturiert eingebracht werden (mit ablaufender Übergangsfrist am 31.07.2023).