Beendigung KG

Die Beendigung der KG teilt sich in die Phasen der Auflösung, der Liquidation und schließlich der Vollbeendigung und Löschung der KG.

  • Auflösung KG

    Bei bestimmten in § 131 UGB teilweise zwingend vorgegebenen oder im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gründen wird die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschafter können bei Vorliegen eines dieser Gründe einen Fortsetzungsbeschluss fassen, wenn sie die Auflösung umgehen möchten. Zudem wird eine KG auch beendet, wenn kein Komplementär mehr vorhanden ist (der Gesellschaftsvertrag kann aber andere Regelungen vorsehen). Ohne Kommanditisten wird sie als OG weitergeführt.

  • Liquidation KG

    An die Auflösung der KG schließt sich die Liquidation oder Abwicklung an. Hier sind auch die Kommanditisten geborene Liquidatoren.

  • Löschung KG

    Als letzte Stadien der Beendigung einer KG folgen die Löschung der KG aus dem Firmenbuch und damit ihre Vollbeendigung.