Gesellschafter GmbH & Co KG

Bei einer GmbH & Co KG übernimmt mindestens eine GmbH die Komplementärsstellung in einer KG. Grundsätzlich wird die Gesellschafterstellung allerdings erworben und beendet wie bei einer typischen KG.

  • Geschäftsanteil GmbH & Co KG

    Anteile an der GmbH & Co KG bzw der beteiligten GmbH können abgetreten werden. Der Eintritt in eine KG benötigt einen Abtretungsvertrag zwischen dem Eintretenden und den übrigen Gesellschaftern.

  • Änderungen im Stande der Gesellschafter GmbH & Co KG

    Wechsel der Gesellschafter, Namens- oder Adressänderungen sowie Änderungen bei der Haftsumme des Kommanditisten müssen dem Firmenbuchgericht gegenüber bekannt gegeben werden. Hier finden Sie praktische Vorlagen für Firmenbuchanträge zur Bekanntgabe von Änderungen die Gesellschafter betreffend.