Sachgründung GmbH

Bei der Sachgründung einer GmbH wird das Stammkapital zumindest zum Teil nicht in bar aufgebracht sondern durch Einlage von Gegenständen in die Gesellschaft. Die Sacheinlagen sind gesellschaftsvertraglich zu regeln.

  • Sachgründung – Voraussetzungen

    Nur unter Einhaltung aller formellen und materiellen Anforderungen kann sich der Gesellschafter von der primär ihn treffenden Bardeckungspflicht befreien.
    Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603337
  • Gründungsprüfung

    Auch im Falle der Durchführung einer Gründungsprüfung entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung einer Bareinlage zur Gänze. Die Gründungsprüfung ist hierbei nach folgenden Schritten durchzuführen.
    Iman Torabia - Christian Fritz - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603217
  • Sacheinlage

    Die Sacheinlage ist jede Einlage auf das Stammkapital, die nicht in barem Geld zu leisten ist bzw eine nicht in Geld bestehende Sache, die von einzelnen Gesellschaftern auf Grundlage einer Vereinbarung als Stammeinlage geleistet wird.
    Christian Fritz - Angela Perschl - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603214
  • Sachübernahme

    Eine Sachübernahme liegt vor, wenn die Vergütung aus der Übernahme eines Vermögensgegenstandes durch die Gesellschaft auf die Bareinlagenverpflichtung angerechnet werden soll.
    Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603338
  • Haftungsfragen im Zusammenhang mit Sacheinlagen

    Der einbringende Gesellschafter haftet für die Richtigkeit der Angaben über die Sacheinlage. Im Falle einer Sachgründung mit Durchführung einer Gründungsprüfung haftet der Gesellschafter auch für die Vollständigkeit der Angaben über diese.
    Christian Fritz - Iman Torabia - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603313
  • Sacheinlagevertrag

    Im Sacheinlagevertrag wird zunächst geklärt, wer Sacheinleger ist, und in Folge ua eingebrachtes Vermögen, die Übernahme von Rechten und Pflichten, den Einbringungsstichtag und die Einbringungsbilanz sowie die tatsächliche Übergabe festgelegt.
    Vera Noss | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 528287
  • Verdeckte Sacheinlagen und verdeckte Sachgründung

    Als verdeckte Sacheinlage wird die Umgehung der Sacheinlagevorschriften des GmbH-Gesetzes verstanden.
    Christian Fritz - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 603345