Aufgaben Aufsichtsrat GmbH

Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates besteht in der Überwachung der Geschäftsführer. Weitere Obliegenheiten können dem Aufsichtsrat durch den Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss übertragen werden. In bestimmten Fällen ist die Vertretung der GmbH durch den Aufsichtsrat vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat außerdem den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Gewinnverteilung und den Lagebericht zu prüfen und der Generalversammlung darüber zu berichten Das GmbHG beinhaltet einen demonstrativ aufgezählten Katalog von Rechtsgeschäften, die der Genehmigung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Es können Entsendungsrechte eingeräumt werden.