Gründungsverfahren OG

Die OG wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages errichtet. Als Rechtsperson entsteht sie mit Eintragung in das Firmenbuch.

  • Gründungsverfahren OG

    Eine offene Gesellschaft entsteht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages durch mindestens zwei Personen. Erst mit der Eintragung ins Firmenbuch gem § 123 Abs 1 UGB entstehe eine OG.
    Johanna Zens - Christian Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280217
  • Antrag auf Neueintragung einer OG

    Muster für einen Antrag auf Neueintragung einer OG (aus Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch) - Die Antragsteller haben sich mit Gesellschaftsvertrag vom ... zu einer Offenen Gesellschaft zusammengeschlossen.
    WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | rtf | 149,11 kB | Dokument-ID: 233233
  • Musterunterschrift des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters

    Vorlage für eine Namenszeichnungserklärung des vertretungsbefugten persönlich unbeschränkt haftenden Gesellschafters einer Offenen Gesellschaft.
    Redaktion WEKA | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1134936