Dokument-ID: 1111569

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Artikel 85
Gleichbehandlung der Aktionäre, die sich in denselben Verhältnissen befinden

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Für die Anwendung dieses Kapitels stellen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Gleichbehandlung der Aktionäre sicher, die sich in denselben Verhältnissen befinden.