Dokument-ID: 1111674

Vorschrift

Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts

Inhaltsverzeichnis

Artikel 145
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer

idF ABl. L 172/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020

Die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften wird gemäß der Richtlinie 2001/23/EG geregelt.